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Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz 

(Verkaufsprospektgesetz - VerkaufsprospektG)



 

 




1.  Anwendungsbereich; Allgemeine Vorschriften
 

  §§ 1 bis 4a

2.  Angebot von Wertpapieren, für die eine Zulassung zum amtlichen Markt oder zum geregelten Markt beantragt ist
 

  §§ 5 u. 6

3.  Angebot von Wertpapieren, für die eine Zulassung zum amtlichen Markt oder zum geregelten Markt nicht beantragt ist
 

  §§ 7 bis 8e

3a.  Prospektpflicht für Angebote anderer Vermögensanlagen
 

§ 8f Anwendungsbereich

 

§ 8g Prospektinhalt

 

§ 8h Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

 

§ 8i Hinterlegungsstelle, Rechte der Hinterlegungsstelle, sofortige Vollziehung

 

§ 8j Werbung

 

§ 8k Verschwiegenheitspflicht

4.  Veröffentlichung des Verkaufsprospekts, Prospekthaftung
 

§ 9 Frist und Form der Veröffentlichung

 

§ 10 Veröffentlichung eines unvollständigen Verkaufsprospekts

 

§ 11 Veröffentlichung ergänzender Angaben

 

§ 12 Hinweis auf Verkaufsprospekt

 

§ 13 Haftung bei fehlerhaftem Prospekt

 

§ 13a Haftung bei fehlendem Prospekt

5.  Verfahren in der Europäischen Gemeinschaft
 

  §§ 14 u. 15

6.  Gebühren, Bekanntgabe und Zustellung, Bußgeld- und Übergangsvorschriften
 

§ 16 Gebühren

 

§ 16a Bekanntgabe und Zustellung

 

§ 17 Bußgeldvorschriften

 

§ 18 Übergangsvorschriften



 

Ergänzende Vorschriften:

 

Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG)

Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung - VermVerkProspV)

Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen betreffend Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen nach dem Verkaufsprospektgesetz (Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung - VermVerkProspGebV)

Verordnung über Gebühren für die Hinterlegung von Verkaufsprospekten (Verkaufsprospektgebührenverordnung - VerkProspGebV)

Investmentgesetz (InvG)

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